Fördermittel

Gründungsberatung und Förderung nach Bundesland

Die Förderbanken der 16 Länder, regionale Anlaufstellen und wie Landesprogramme mit Bundesförderung zusammenspielen.

Gründungsförderung in Deutschland ist zu einem großen Teil Ländersache. Neben den Programmen des Bundes hat jedes Bundesland eine eigene Förderbank, eigene Zuschussprogramme und ein Netz aus Kammern, Gründungszentren und Wirtschaftsförderern. Diese Seite ersetzt die früheren Einzelseiten zu den Bundesländern durch eine Übersicht und hilft, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Wer vor Ort hilft

  • Industrie- und Handelskammern (IHK): zuständig für Gewerbetreibende in Handel, Industrie und Dienstleistung. Sie bieten Starterseminare, Einzelberatung und Stellungnahmen zur Tragfähigkeit.
  • Handwerkskammern (HWK): zuständig für Handwerksbetriebe. Sie führen die Handwerksrolle und beraten zu Meisterpflicht, Ausnahmebewilligungen und Betriebsübernahmen.
  • Kammern der freien Berufe: etwa Ärzte-, Rechtsanwalts- oder Architektenkammern für ihre Berufsgruppen.
  • Kommunale Wirtschaftsförderung: hilft bei Gewerbeflächen, Genehmigungen und lokalen Netzwerken.
  • Gründungszentren und Gründerhäuser: bieten Beratung, Büroräume und Veranstaltungen, oft getragen von Städten, Kammern oder Hochschulen.
  • Hochschulen: Gründungsservices an Universitäten und Hochschulen begleiten Ausgründungen und vermitteln Stipendien.

Die Förderbanken der Länder

Bundesland Förderbank
Baden-Württemberg L-Bank
Bayern LfA Förderbank Bayern
Berlin Investitionsbank Berlin (IBB)
Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Bremen Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Hamburg Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Mecklenburg-Vorpommern Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Niedersachsen NBank
Nordrhein-Westfalen NRW.BANK
Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Saarland Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Sachsen Sächsische Aufbaubank (SAB)
Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Thüringen Thüringer Aufbaubank (TAB)

Die Förderbanken vergeben Gründungs- und Wachstumskredite, in vielen Ländern auch Mikrodarlehen für kleine Beträge, Zuschüsse für bestimmte Investitionen oder Zielgruppen und Beratungsförderung. Programme und Konditionen ändern sich regelmäßig, deshalb nennen wir hier keine Beträge. Die aktuellen Angebote finden Sie auf den Websites der Förderbanken und in der Förderdatenbank des Bundes.

Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften

In jedem Bundesland gibt es eine Bürgschaftsbank, die Ausfallbürgschaften für Kredite übernimmt, wenn Sicherheiten fehlen. Eng verbunden sind die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die stilles Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen bereitstellen. Beide arbeiten in der Regel mit der Hausbank zusammen; manche Bürgschaftsbanken nehmen Anträge auch direkt entgegen.

Typische Förderarten der Länder

Auch wenn jedes Land eigene Programme hat, wiederholen sich die Bausteine:

  • Gründungskredite und Mikrodarlehen mit günstigen Zinsen und tilgungsfreien Anfangsjahren
  • Beratungs- und Coachingförderung als Zuschuss zum Honorar vor und nach dem Start
  • Gründungsstipendien für innovative oder technologieorientierte Vorhaben
  • Investitionszuschüsse in Regionen mit besonderem Förderbedarf, oft aus Mitteln der regionalen Wirtschaftsförderung von Bund, Ländern und EU
  • Meister- und Nachfolgeprogramme für Gründungen und Übernahmen im Handwerk
  • Programme für bestimmte Gruppen, etwa Gründerinnen, Hochschulabsolventen oder Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Landes- und Bundesprogramme kombinieren

Viele Gründungen nutzen eine Kombination: einen Kredit der KfW oder der Landesförderbank, eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank für die fehlenden Sicherheiten und einen Zuschuss für Beratung. Dabei gelten Obergrenzen für die gesamte staatliche Förderung eines Unternehmens innerhalb eines Zeitraums. Die Förderbanken prüfen das im Antrag. Planen Sie die Kombination früh und sprechen Sie Hausbank und Förderbank gemeinsam an.

  • Zuständige Kammer am Unternehmenssitz ermittelt
  • Termin für ein kostenloses Erstgespräch vereinbart
  • Förderbank des Landes und ihre Gründungsprogramme geprüft
  • Bürgschaftsbank kontaktiert, falls Sicherheiten fehlen
  • Kombination mit Bundesprogrammen mit Förderbank abgestimmt
  • Alle Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt

Einen Überblick über die Bundesprogramme und die Förderarten bietet die Seite Fördermittel für Gründer.

Linktipps

Offizielle Stellen, kurz kommentiert

  • Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.de

    Hier lassen sich alle Programme nach Bundesland filtern, inklusive Ansprechpartner der Förderbanken.

  • IHK-Finderihk.de

    Führt zu der für Ihren Standort zuständigen Industrie- und Handelskammer mit Gründungsberatung.

  • Zentralverband des Deutschen Handwerkszdh.de

    Der Dachverband des Handwerks verweist auf die regionalen Handwerkskammern, die Gründer im Handwerk beraten und die Handwerksrolle führen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Welches Bundesland ist für meine Förderung zuständig?
Entscheidend ist in der Regel der Sitz des Unternehmens oder der Ort der Betriebsstätte, in die investiert wird, nicht der Wohnort. Wer in Hamburg wohnt und in Schleswig-Holstein gründet, wendet sich an die Förderbank in Schleswig-Holstein.
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Häufig ja, zum Beispiel einen KfW-Kredit mit einem Landeszuschuss oder einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank. Es gelten aber Obergrenzen für die gesamte Förderung und Kumulierungsregeln. Die Förderbank sagt Ihnen, welche Kombination erlaubt ist.
Ist die Beratung bei der Kammer kostenlos?
Erstgespräche und viele Informationsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern sind für Gründungsinteressierte kostenlos. Für intensivere Begleitung, Seminare oder Stellungnahmen können Gebühren anfallen.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.