Gründungsthema

Fördermittel für Gründer: Bund, Länder und EU

Zuschüsse, Förderkredite, Bürgschaften und Beratungsförderung: welche Programme es gibt und wie Sie sie richtig beantragen.

Förderprogramme können eine Gründung erheblich erleichtern: Zuschüsse sichern den Lebensunterhalt in den ersten Monaten, Förderkredite senken Zinsen und schaffen tilgungsfreie Anlaufzeiten, und Bürgschaften öffnen Türen, die ohne Sicherheiten verschlossen bleiben. Das Angebot ist groß und ändert sich ständig. Diese Seite ordnet die wichtigsten Förderarten und erklärt, wie Sie das passende Programm finden.

Die goldene Regel: erst beantragen, dann starten

Bei fast allen Programmen gilt: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn gilt meist schon die Unterschrift unter einen Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag. Wer zuerst investiert und dann nach Förderung fragt, geht oft leer aus. Klären Sie die Förderung deshalb parallel zum Businessplan, nicht danach.

Zuschüsse zum Lebensunterhalt

Gründungszuschuss

Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig macht, kann bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Er besteht aus zwei Phasen: zunächst einem Betrag in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale zur sozialen Absicherung, danach unter Voraussetzungen einer weiteren Zahlung nur der Pauschale. Er ist eine Ermessensleistung. Verlangt werden unter anderem ein ausreichender Restanspruch auf Arbeitslosengeld, ein Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa einer Kammer, zur Tragfähigkeit.

Einstiegsgeld

Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld für eine selbstständige Tätigkeit beantragen. Auch hier entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. Ergänzend können Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter möglich sein.

Gründungsstipendien

Für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen gibt es das Bundesprogramm EXIST, das unter anderem ein Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts, Sachmittel und Coaching finanziert. Einige Länder haben eigene Gründungsstipendien für innovative Vorhaben.

Förderkredite

Die KfW, die Förderbank des Bundes, bietet Gründungskredite für kleinere und größere Vorhaben, oft mit tilgungsfreien Anlaufjahren und einer teilweisen Haftungsfreistellung der Hausbank. Die Förderbanken der Länder haben eigene, teils günstigere Programme, die sich mit Bundesprogrammen kombinieren lassen. Beantragt wird in der Regel über die Hausbank. Aktuelle Höchstbeträge und Zinsen veröffentlichen die Förderbanken selbst. Wie Förderkredite in den Gesamtmix passen, steht unter Gründungsfinanzierung.

Bürgschaften und Beteiligungen

Die Bürgschaftsbanken der Länder übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite, wenn Sicherheiten fehlen. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften stellen stilles Beteiligungskapital bereit, auch in kleinen Beträgen. Für technologieorientierte Start-ups gibt es öffentliche Wagniskapitalfonds, die gemeinsam mit privaten Investoren beteiligen.

Förderung von Beratung und Coaching

Viele Länder fördern Gründungsberatung vor dem Start und Coaching in den ersten Jahren mit Zuschüssen zum Honorar. Auch der Bund hat Programme zur Förderung von Beratung für junge Unternehmen aufgelegt. Kammern bieten Erstberatung, Seminare und Sprechtage häufig kostenlos an. Fragen Sie bei Ihrer Kammer oder Landesförderbank nach dem aktuellen Stand.

Förderung der Europäischen Union

Die EU fördert Gründungen selten direkt. Ihre Mittel fließen über die Länder in regionale Programme, etwa aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für Beratung und Qualifizierung oder aus dem Regionalfonds für Investitionen in strukturschwachen Regionen. Für Sie zählt deshalb vor allem das Programm Ihres Bundeslandes.

Wettbewerbe und Preise

Gründerwettbewerbe von Ländern, Hochschulen, Stiftungen und Unternehmen bieten Preisgelder, Feedback von Juroren und Kontakte zu Investoren. Schon die Teilnahme zwingt dazu, den Businessplan zu schärfen.

So finden Sie das passende Programm

  • In der Förderdatenbank des Bundes nach Bundesland und Vorhaben filtern
  • Beim Erstgespräch mit Kammer oder Gründungszentrum nach Förderung fragen
  • Bei der Landesförderbank anrufen und das Vorhaben kurz schildern
  • Hausbank gezielt nach Förderkrediten und Bürgschaften fragen
  • Bei Arbeitslosigkeit früh mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter sprechen
  • Alle Anträge vor Vertragsunterschrift und Investition stellen

Eine Übersicht über die Förderbanken der Länder und regionale Anlaufstellen bietet die Seite Beratung und Förderung nach Bundesland.

Linktipps

Offizielle Stellen, kurz kommentiert

  • Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.de

    Die vollständigste Übersicht über Förderprogramme von Bund, Ländern und EU, filterbar nach Förderart, Bundesland und Vorhaben.

  • Bundesagentur für Arbeitarbeitsagentur.de

    Informationen zum Gründungszuschuss mit Voraussetzungen und Ablauf. Der Antrag läuft über die örtliche Agentur für Arbeit.

  • EXISTexist.de

    Das Förderprogramm des Bundes für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, mit Gründungsstipendium und Forschungstransfer.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kann ich Fördermittel nach dem Start noch beantragen?
Bei den meisten Programmen nicht. Förderkredite und viele Zuschüsse setzen voraus, dass der Antrag gestellt ist, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen, also bevor Verträge unterschrieben oder Investitionen getätigt sind. Den Gründungszuschuss müssen Sie vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragen. Prüfen Sie die Förderung deshalb früh.
Habe ich einen Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist unter anderem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer Restdauer von mindestens 150 Tagen, die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit und der Nachweis der nötigen Kenntnisse. Die Agentur entscheidet im Einzelfall.
Gibt es Fördergeld, das ich nicht zurückzahlen muss?
Ja, aber seltener als oft angenommen. Zuschüsse gibt es vor allem für den Lebensunterhalt in der Startphase, für Beratung, für Hochschulgründungen und in einzelnen Ländern für bestimmte Investitionen oder Gruppen. Der größere Teil der Gründungsförderung besteht aus zinsgünstigen Krediten.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.