Rechtsform wählen: Einzelunternehmen bis GmbH
Haftung, Kosten, Formalitäten: welche Rechtsform zu Ihrer Gründung passt, und was bei Anmeldung, Verträgen und Marke dazugehört.
Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten formalen Entscheidungen. Sie legt fest, wer haftet, wie viel die Gründung kostet, wer im Außenverhältnis entscheidet und welche Pflichten bei Buchführung, Steuern und Veröffentlichungen gelten. Die gute Nachricht: Für die meisten kleinen Gründungen läuft es auf wenige Optionen hinaus, und ein späterer Wechsel ist möglich.
Die wichtigsten Kriterien
- Haftung: Haften Sie mit dem Privatvermögen oder nur mit dem Vermögen der Firma?
- Anzahl der Gründer: allein oder mit Partnern?
- Kapital: Gibt es ein Mindestkapital?
- Aufwand und Kosten: Notar, Handelsregister, Gesellschaftsvertrag?
- Buchführung: Reicht die Einnahmenüberschussrechnung oder ist eine Bilanz Pflicht?
- Steuern: Einkommensteuer der Inhaber oder Körperschaftsteuer der Gesellschaft?
- Außenwirkung: Wie wirkt die Rechtsform auf Kunden, Banken und Investoren?
Die Rechtsformen im Überblick
| Rechtsform | Gründer | Mindestkapital | Haftung | Formalitäten |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | eine Person | keines | unbeschränkt privat | Gewerbeanmeldung oder Finanzamt |
| GbR | ab zwei Personen | keines | alle Gesellschafter privat | Gesellschaftsvertrag empfohlen, Registereintrag freiwillig |
| OHG, KG | ab zwei Personen | keines | OHG alle privat, KG Kommanditisten begrenzt | Handelsregister |
| Partnerschaftsgesellschaft | Angehörige freier Berufe | keines | Partner, mit Begrenzungsmöglichkeiten | Partnerschaftsregister |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab einer Person | ab 1 Euro | Gesellschaftsvermögen | Notar, Handelsregister, Rücklagenpflicht |
| GmbH | ab einer Person | 25.000 Euro | Gesellschaftsvermögen | Notar, Handelsregister |
Einzelunternehmen
Die einfachste Form: Eine Person gründet allein, entscheidet allein und haftet allein, auch mit ihrem privaten Vermögen. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Ist ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich, wird das Einzelunternehmen zum eingetragenen Kaufmann mit Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR entsteht, wenn sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen, schon ohne schriftlichen Vertrag. Alle Gesellschafter haften persönlich. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts kann sich eine GbR in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen; für bestimmte Geschäfte, etwa den Erwerb von Grundstücken, ist das praktisch nötig. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist dringend zu empfehlen.
UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft ist eine Variante der GmbH mit sehr geringem Mindestkapital. Sie muss jedes Jahr einen Teil ihres Gewinns in eine Rücklage einstellen, bis das Kapital einer GmbH erreicht ist. Für Gründungen mit einem Gesellschafter und einfacher Satzung gibt es ein günstiges Musterprotokoll beim Notar.
GmbH
Die GmbH ist die klassische Kapitalgesellschaft für den Mittelstand. Sie braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro, das bei einer Bargründung zur Hälfte bei der Anmeldung eingezahlt sein muss. Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage. Die GmbH ist bilanzierungspflichtig, muss ihren Jahresabschluss offenlegen und ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister melden.
Anmelden: Gewerbe oder Finanzamt
Gewerbetreibende melden ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt der Gemeinde an, meist online. Das Gewerbeamt informiert unter anderem Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft. Freie Berufe melden kein Gewerbe an, sondern nur die Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt. In beiden Fällen folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie elektronisch über ELSTER abgeben. Für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, zulassungspflichtiges Handwerk oder bestimmte Branchen brauchen Sie vorher eine Erlaubnis oder einen Eintrag in die Handwerksrolle.
Verträge und AGB
Mit der Gründung beginnen die Verträge: Miet- und Leasingverträge, Lieferantenverträge, Kundenverträge und, bei mehreren Gründern, der Gesellschaftsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln wiederkehrende Fragen wie Zahlungsziele, Haftung und Gewährleistung. Gegenüber Verbrauchern gelten strenge Regeln, etwa Widerrufsrechte im Online-Handel. Musterverträge aus dem Internet passen selten genau; lassen Sie zentrale Verträge prüfen.
Name, Marke und Schutzrechte
Der Firmenname darf keine älteren Rechte verletzen. Prüfen Sie vor der Wahl Handelsregister, Markenregister und Domains. Eine eigene Marke schützt Ihren Namen oder Ihr Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, für die EU beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Technische Erfindungen lassen sich als Patent oder Gebrauchsmuster schützen, die äußere Gestaltung eines Produkts als Design.
Wettbewerbsrecht im Blick
Auch kleine Unternehmen müssen die Regeln des lauteren Wettbewerbs beachten: keine irreführende Werbung, korrekte Preisangaben, ein vollständiges Impressum auf der Website und die Regeln zum Datenschutz. Verstöße können Abmahnungen nach sich ziehen. Wie Sie Ihre Website rechtssicher aufstellen, gehört zum Bereich Marketing und Vertrieb.
Später wechseln
Eine Rechtsform ist keine Entscheidung für immer. Viele starten als Einzelunternehmen und wandeln später in eine GmbH um, wenn Umsatz, Risiken oder Mitarbeiterzahl wachsen. Ein Wechsel kostet Geld und hat steuerliche Folgen, deshalb lohnt die Planung mit einer Steuerberatung. Welche steuerlichen Pflichten mit jeder Rechtsform verbunden sind, erklärt Steuern und Buchführung für Gründer.
Offizielle Stellen, kurz kommentiert
- Gesetze im Internetgesetze-im-internet.de
Kostenloser Zugang zu den Bundesgesetzen, etwa GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch und Gewerbeordnung, in der jeweils geltenden Fassung.
- Deutsches Patent- und Markenamtdpma.de
Zuständig für Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs. Mit Recherche-Datenbank, um vor der Namenswahl ältere Marken zu prüfen.
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Häufige Fragen
- Welche Rechtsform ist die günstigste?
- Das Einzelunternehmen. Es entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit, braucht kein Mindestkapital und keinen Notar. Für Gewerbetreibende fällt nur die Gebühr für die Gewerbeanmeldung an. Der Preis dafür ist die unbeschränkte persönliche Haftung.
- Wann lohnt sich eine GmbH oder UG?
- Wenn Haftungsrisiken hoch sind, etwa durch große Aufträge, Personal oder Produkthaftung, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder wenn Investoren einsteigen sollen. Beachten Sie, dass Banken von Gesellschaftern kleiner Kapitalgesellschaften oft persönliche Bürgschaften verlangen, die Haftungsbegrenzung also bei Krediten teilweise wieder aufgehoben wird.
- Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
- Nein. Freie Berufe im Sinne des Einkommensteuergesetzes, etwa viele beratende, künstlerische, schriftstellerische oder heilkundliche Tätigkeiten, melden kein Gewerbe an, sondern nur ihre Tätigkeit beim Finanzamt. Ob Ihre Tätigkeit frei oder gewerblich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.