Versicherungen für Selbstständige
Kranken- und Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung auf Antrag und betriebliche Policen: was Pflicht ist, was sinnvoll ist und was warten kann.
Als Angestellter ist man über den Arbeitgeber in der Sozialversicherung abgesichert. Mit der Selbstständigkeit entfällt dieser Schutz weitgehend: Für Krankheit, Alter, Berufsunfähigkeit und betriebliche Schäden sorgen Sie selbst. Diese Seite trennt, was Pflicht ist, was dringend zu empfehlen ist und was vom einzelnen Vorhaben abhängt. Sie ersetzt keine Beratung, hilft aber, die richtigen Fragen zu stellen.
Persönliche Absicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung, auch für Selbstständige. Wer bisher gesetzlich versichert war, kann in der Regel als freiwilliges Mitglied bleiben. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, wobei für Selbstständige ein Mindestbeitrag gilt. Alternativ ist eine private Krankenversicherung möglich, deren Beitrag von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang abhängt. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
Denken Sie auch an das Krankengeld: Selbstständige erhalten es in der gesetzlichen Kasse nur mit einem entsprechenden Wahltarif, in der privaten Versicherung über ein vereinbartes Krankentagegeld. Ohne diese Absicherung fehlt bei längerer Krankheit jedes Einkommen.
Altersvorsorge und Rentenversicherung
Die meisten Selbstständigen sind nicht pflichtversichert und müssen selbst vorsorgen. Ausnahmen sind bestimmte Berufsgruppen, die das Sozialgesetzbuch nennt, darunter selbstständige Lehrkräfte, Pflegepersonen, Hebammen, eingetragene Handwerker und Selbstständige mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse renten-, kranken- und pflegeversichert. Wer nicht pflichtversichert ist, kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder privat vorsorgen.
Arbeitslosenversicherung auf Antrag
Gründer, die vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben, können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiterversichern. Wichtig ist die Frist: Der Antrag muss bald nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, sonst ist der Weg versperrt. Die Versicherung schützt vor allem dann, wenn die Gründung scheitert und Sie wieder eine Stelle suchen.
Berufsunfähigkeit
Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, verliert als Selbstständiger sein Einkommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke. Sie ist umso günstiger, je jünger und gesünder man beim Abschluss ist.
Betriebliche Absicherung
Haftpflicht
Eine Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit Dritten zufügen, etwa wenn ein Kunde in Ihrem Laden stürzt. Für beratende Berufe ist zusätzlich oder stattdessen eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht wichtig, die reine Vermögensschäden durch Fehler abdeckt. Für einige Berufe ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer Produkte herstellt oder importiert, braucht eine Produkthaftpflicht.
Inhalt, Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz
Eine Inhalts- oder Inventarversicherung ersetzt Einrichtung, Maschinen und Waren nach Feuer, Einbruch oder Wasserschaden. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn der Betrieb nach einem solchen Schaden stillsteht. Eine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in bestimmten Rechtsbereichen. Ob sich diese Policen lohnen, hängt vom Wert der Ausstattung und davon ab, wie lange Sie einen Ausfall überbrücken könnten.
Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
Beschäftigen Sie Mitarbeiter, sind diese über die zuständige Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Unternehmer selbst sind je nach Berufsgenossenschaft pflichtversichert oder können sich freiwillig versichern.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, in dessen Organisation eingebunden ist und Weisungen erhält, gilt unter Umständen nicht als selbstständig, sondern als abhängig beschäftigt. Dann drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, vor allem für den Auftraggeber. Bei Zweifeln können Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.
- Krankenversicherung geklärt, Krankengeld oder Krankentagegeld vereinbart
- Rentenversicherungspflicht geprüft, Altersvorsorge geplant
- Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung fristgerecht gestellt
- Berufsunfähigkeit abgesichert oder bewusst entschieden
- Betriebs- oder Berufshaftpflicht passend zur Tätigkeit
- Weitere Policen nach Risiko und Wert der Ausstattung geprüft
- Status bei nur einem Auftraggeber klären lassen
Beiträge im Businessplan
Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge sind für Selbstständige oft der größte Fixkostenblock nach der Miete. Planen Sie sie im Businessplan von Anfang an ein, zusammen mit den betrieblichen Versicherungen. Vergleichen Sie Angebote, lassen Sie sich von unabhängiger Stelle beraten und überprüfen Sie den Schutz, wenn das Unternehmen wächst oder Mitarbeiter dazukommen. Was beim ersten Personal zu beachten ist, steht unter Personal und Arbeitsrecht.
Offizielle Stellen, kurz kommentiert
- Deutsche Rentenversicherungdeutsche-rentenversicherung.de
Informationen zur Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen und zum Statusfeststellungsverfahren, wenn unklar ist, ob eine Tätigkeit selbstständig oder abhängig ist.
- Künstlersozialkassekuenstlersozialkasse.de
Zuständig für die Sozialversicherung selbstständiger Künstler und Publizisten, mit Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen.
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Häufige Fragen
- Gesetzlich oder privat krankenversichern?
- Beides ist für Selbstständige möglich. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, mit einem Mindestbeitrag; Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert sein. In der privaten Versicherung richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif. Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist oft schwierig, deshalb sollte die Entscheidung gut überlegt sein.
- Bin ich als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig?
- Die meisten Selbstständigen nicht, bestimmte Gruppen aber schon, etwa selbstständige Lehrkräfte, Pflegepersonen, Hebammen, in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker und Selbstständige, die im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber tätig sind. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse versichert. Im Zweifel klärt die Deutsche Rentenversicherung den Status.
- Kann ich mich als Gründer gegen Arbeitslosigkeit versichern?
- Ja, unter Voraussetzungen. Wer vor der Gründung versicherungspflichtig beschäftigt war oder Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.