Geschäftsidee

Gründen in Gesundheit und Nahrungsergänzung

Ein wachsender Markt mit strengen Regeln: was Gründer bei Nahrungsergänzungsmitteln, Gesundheitsdienstleistungen und Werbeaussagen beachten müssen.

Gesundheit, Fitness und Ernährung gehören zu den Märkten, in denen besonders viele Gründungen entstehen: eigene Nahrungsergänzungsmittel, Online-Shops für Vitamine und Proteine, Ernährungs- und Fitnesscoaching, Präventionskurse. Die Nachfrage ist groß, die Einstiegshürden wirken niedrig. Tatsächlich gehört der Bereich aber zu den am strengsten regulierten. Diese Seite zeigt, welche Regeln für Gründer wichtig sind, mit dem Schwerpunkt auf Nahrungsergänzungsmitteln.

Erst einordnen: Produkt oder Dienstleistung?

Am Anfang steht die Frage, was Sie genau anbieten, denn davon hängen Erlaubnisse und Werberegeln ab:

  • Heilberufe wie Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker brauchen eine Approbation, Erlaubnis oder staatliche Anerkennung. Für sie gelten Berufsrecht und das Heilmittelwerbegesetz.
  • Gesundheitsnahe Dienstleistungen wie Fitnesstraining, Ernährungsberatung ohne Heilanspruch oder Entspannungskurse sind meist gewerblich oder freiberuflich ohne besondere Erlaubnis möglich. Sie dürfen aber keine Krankheiten behandeln oder Heilung versprechen.
  • Produkte können Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Medizinprodukte oder Arzneimittel sein. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und hat große Folgen: Für Arzneimittel braucht es eine Zulassung, für Lebensmittel nicht.

Nahrungsergänzungsmittel: rechtlich ein Lebensmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen sollen und konzentrierte Nährstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer Wirkung enthalten, meist in Form von Kapseln, Tabletten, Pulvern oder Tropfen. Sie dürfen keine arzneiliche Wirkung haben und nicht zur Behandlung von Krankheiten bestimmt sein.

Anzeige und Registrierung

Bevor ein Nahrungsergänzungsmittel zum ersten Mal in Deutschland verkauft wird, muss es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden, mit einem Muster des Etiketts. Außerdem müssen sich Lebensmittelunternehmer, also auch reine Händler und Online-Shops, bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren. Die Anzeige ist keine Prüfung oder Genehmigung: Für die Sicherheit und Rechtmäßigkeit des Produkts bleibt der Unternehmer verantwortlich.

Kennzeichnung

Neben den allgemeinen Pflichtangaben für Lebensmittel, etwa Zutatenverzeichnis, Allergene, Füllmenge und Mindesthaltbarkeit, verlangt das Recht für Nahrungsergänzungsmittel zusätzliche Angaben. Dazu gehören die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“, die Namen der kennzeichnenden Nährstoffe, die empfohlene tägliche Verzehrmenge mit dem Warnhinweis, sie nicht zu überschreiten, der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind, und der Hinweis, das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.

Herstellung und Qualität

Viele Gründer lassen ihre Produkte von Lohnherstellern produzieren. Prüfen Sie diese sorgfältig: Zertifizierungen, Analysen der Rohstoffe, Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeiten müssen vertraglich geregelt sein. Bei Importware aus Ländern außerhalb der EU tragen Sie als Importeur die volle Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit in Deutschland. Eine Produkthaftpflichtversicherung gehört zur Grundausstattung, siehe Versicherungen für Selbstständige.

Werbung: die eigentliche Hürde

Die größten rechtlichen Risiken liegen nicht im Produkt, sondern in der Werbung.

Zugelassene Health Claims

Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sind in der EU nur erlaubt, wenn sie in der Liste zugelassener Angaben stehen und die dort genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Beispiel ist eine zugelassene Aussage über die Bedeutung eines Vitamins für eine Körperfunktion, wenn das Produkt eine ausreichende Menge davon enthält. Eigene Formulierungen, die über den Wortlaut hinausgehen, sind riskant.

Keine Heilversprechen

Lebensmitteln dürfen keine Eigenschaften zugeschrieben werden, die der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dienen. Aussagen wie „hilft gegen“ oder „heilt“ sind tabu.

Besondere Vorsicht beim Thema Abnehmen

Produkte zur Gewichtsreduktion sind besonders gefragt. Der Markt lebt stark von Erfahrungsberichten: Verbraucher informieren sich auf Portalen, die Nahrungsergänzungsmittel zum Abnehmen wie den Mokka Brenner aus Nutzersicht besprechen. Für Gründer lassen sich daraus zwei Lehren ziehen. Erstens: Kunden vergleichen genau und lesen Erfahrungen anderer, ein Produkt muss im Alltag überzeugen. Zweitens: Was Nutzer in Berichten schildern, dürfen Hersteller und Händler in der eigenen Werbung nicht als Wirkversprechen übernehmen. Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme sind in der Werbung für Lebensmittel ausdrücklich verboten. Nachhaltiges Abnehmen beruht nach allgemeinem Wissensstand vor allem auf Ernährung und Bewegung; Nahrungsergänzungsmittel ersetzen das nicht. Wer gesundheitliche Fragen hat, sollte sie ärztlich klären lassen.

Influencer und Bewertungen

Werbung über Influencer muss als Werbung gekennzeichnet sein und denselben inhaltlichen Regeln folgen wie eigene Werbung. Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sind unzulässig; wer Kundenbewertungen veröffentlicht, muss über die Art der Prüfung informieren.

Vertriebswege

Nahrungsergänzungsmittel werden über eigene Online-Shops, große Marktplätze, Apotheken, Drogerien, Fitnessstudios und Abonnements verkauft. Marktplätze verlangen oft zusätzliche Nachweise wie Analysezertifikate. Bei Abonnements gelten besondere Regeln für Laufzeiten und Kündigung. Für den Online-Handel mit Verbrauchern kommen Widerrufsrecht, Informationspflichten und Preisangaben hinzu, siehe Marketing und Vertrieb.

  • Produkt eindeutig eingeordnet: Lebensmittel, Nahrungsergänzung, Kosmetik, Medizinprodukt oder Arzneimittel
  • Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung erledigt
  • Anzeige beim BVL vor dem ersten Verkauf eingereicht
  • Etikett mit allen Pflichtangaben geprüft
  • Werbeaussagen gegen die Liste zugelassener Health Claims abgeglichen
  • Keine Heilversprechen, keine Angaben zu Dauer oder Ausmaß einer Gewichtsabnahme
  • Lohnhersteller und Rohstoffe vertraglich und analytisch abgesichert
  • Produkthaftpflicht abgeschlossen

Fazit

Der Gesundheitsmarkt bietet Chancen, verzeiht aber keine Nachlässigkeit bei Recht und Werbung. Wer gründet, sollte Produkt und Werbeaussagen vor dem Start von einer spezialisierten Kanzlei oder einem Lebensmittelsachverständigen prüfen lassen. Die allgemeinen Schritte von der Idee bis zum Markttest beschreibt der Bereich Geschäftsidee finden und prüfen.

Linktipps

Offizielle Stellen, kurz kommentiert

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich eine Zulassung für Nahrungsergänzungsmittel?
Eine Zulassung wie bei Arzneimitteln brauchen Nahrungsergänzungsmittel nicht. Sie müssen aber vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Zudem müssen Sie sich als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registrieren. Für die Sicherheit des Produkts sind Sie selbst verantwortlich.
Darf ich mit Abnehmeffekten werben?
Nur sehr eingeschränkt. Erlaubt sind ausschließlich gesundheitsbezogene Angaben, die auf EU-Ebene zugelassen sind, und nur unter den dort genannten Bedingungen. Aussagen über Dauer oder Ausmaß einer Gewichtsabnahme sind ausdrücklich verboten. Auch Erfahrungsberichte, Vorher-nachher-Bilder und Influencer-Posts gelten als Werbung und müssen diese Regeln einhalten.
Wer überwacht die Einhaltung der Regeln?
Für die Lebensmittelüberwachung sind die Behörden der Länder und Kommunen zuständig. Sie kontrollieren Betriebe, Produkte und Werbeaussagen, auch im Online-Handel. Daneben können Wettbewerber und Verbraucherverbände bei irreführender Werbung abmahnen.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.