Fördermittel

Einstiegsgeld für Gründer aus Bürgergeld und Grundsicherung

Selbstständig aus dem Leistungsbezug: wie das Einstiegsgeld des Jobcenters funktioniert, wie Sie es beantragen und welche Hilfen es zusätzlich gibt.

Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht und sich selbstständig machen will, kann dort Einstiegsgeld beantragen. Es ist ein Zuschuss, der zusätzlich zur laufenden Leistung gezahlt wird und die ersten Monate der Selbstständigkeit erleichtern soll. Einen Anspruch darauf gibt es nicht: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Bürgergeld, Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld: die Begriffe

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch II, die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die laufende Leistung hieß von 2023 bis Mitte 2026 Bürgergeld. Mit der Reform zum 1. Juli 2026 heißt sie Grundsicherungsgeld; im Alltag und auf manchen Formularen taucht der alte Begriff noch eine Weile auf. Für Gründer ändert der Name wenig: Das Einstiegsgeld bleibt ein Instrument des Jobcenters, das neben der laufenden Leistung gezahlt wird. Achten Sie auf die aktuellen Merkblätter Ihres Jobcenters, weil sich mit der Reform Details bei Mitwirkungspflichten und Anrechnung geändert haben können.

Wer dagegen Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit bezieht, ist beim Gründungszuschuss richtig. Beide Leistungen schließen sich in der Praxis aus, weil sie an unterschiedliche Leistungsarten anknüpfen.

Voraussetzungen

Das Jobcenter kann Einstiegsgeld bewilligen, wenn

  • Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt nach dem SGB II sind,
  • Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, die auf Dauer angelegt ist,
  • die Tätigkeit voraussichtlich dazu führt, dass Ihre Hilfebedürftigkeit endet oder deutlich sinkt,
  • das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig erscheint und Sie die nötigen Kenntnisse mitbringen.

Zur Tragfähigkeit verlangen Jobcenter in der Regel einen Businessplan und häufig die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa einer Kammer oder einer Gründungsberatung. Manche Jobcenter arbeiten mit eigenen Gründungsberatungen zusammen, die Vorhaben begleiten und bewerten.

Höhe und Dauer

Das Einstiegsgeld wird höchstens 24 Monate gezahlt. Seine Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest und orientiert sich dabei am Regelbedarf, an der Größe der Bedarfsgemeinschaft und an der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit. Bewilligt wird meist für einen kürzeren Zeitraum, etwa sechs oder zwölf Monate, mit der Möglichkeit einer Verlängerung, wenn das Vorhaben sich wie geplant entwickelt.

Wichtig für die Planung: Das Einstiegsgeld ersetzt die laufende Leistung nicht, es kommt hinzu. Gleichzeitig wird Ihr Gewinn aus der Selbstständigkeit nach Abzug von Freibeträgen auf die laufende Leistung angerechnet. Das Einstiegsgeld ist damit eine Starthilfe, kein Ersatz für ein tragfähiges Einkommen.

Weitere Hilfen vom Jobcenter

Neben dem Einstiegsgeld sieht das Gesetz Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen vor. Dazu gehören:

Leistung Zweck
Darlehen für Sachgüter Anschaffungen, die für die Tätigkeit notwendig und angemessen sind, etwa Werkzeug oder Ausstattung
Zuschüsse für Sachgüter wie oben, als Zuschuss bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze
Beratung und Kenntnisvermittlung Coaching oder Schulung, wenn dafür Bedarf besteht

Auch diese Leistungen sind Ermessensleistungen und setzen voraus, dass die Tätigkeit tragfähig ist. Beantragen Sie sie zusammen mit dem Einstiegsgeld, damit das Jobcenter das Vorhaben als Ganzes bewerten kann.

Der Ablauf

1. Gründungsidee beim Jobcenter ansprechen

Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft, bevor Sie Verträge unterschreiben oder ein Gewerbe anmelden. Die Gründungsabsicht kann auch in die schriftliche Vereinbarung über Ihre Eingliederungsschritte aufgenommen werden. Bitten Sie um die Antragsunterlagen und fragen Sie, welche Nachweise das Jobcenter erwartet.

2. Businessplan schreiben

Der Plan muss zeigen, ab wann und in welchem Umfang die Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt deckt. Rechnen Sie realistisch, mit Anlaufkurve und Reserve. Die Seite Businessplan erstellen erklärt Aufbau und Zahlenteil. Für das Jobcenter zählt besonders die Frage, wie sich Ihr Einkommen in den ersten zwei Jahren entwickelt.

3. Stellungnahme einholen

Lassen Sie den Plan von einer fachkundigen Stelle prüfen, wenn das Jobcenter es verlangt. Kammern und Gründungsberatungen kennen die Anforderungen und geben oft wertvolle Hinweise zur Überarbeitung.

4. Antrag stellen und Bescheid abwarten

Reichen Sie Antrag, Plan und Stellungnahme vor dem Start ein. Mit dem Bescheid wissen Sie, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe gefördert wird.

5. Gründen und Einkommen erklären

Nach der Anmeldung geben Sie Ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in der Anlage EKS an. Das Jobcenter bewilligt die laufende Leistung zunächst vorläufig. Nach Ende des Bewilligungszeitraums reichen Sie die tatsächlichen Zahlen ein, und die Leistung wird abschließend berechnet. Das kann zu Nachzahlungen oder Rückforderungen führen.

Worauf das Jobcenter bei der Tragfähigkeit achtet

Das Jobcenter stellt eine andere Frage als eine Bank. Es will nicht vor allem wissen, ob ein Kredit zurückgezahlt wird, sondern ob Sie mit der Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft absehbar selbst decken können. Daraus ergeben sich typische Prüfpunkte:

  • Einkommen im Verhältnis zum Bedarf: Reicht der erwartete Gewinn nach einer Anlaufzeit für Miete, Lebenshaltung und Krankenversicherung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft?
  • Realistische Anlaufzeit: Wie viele Monate dauert es, bis spürbare Umsätze kommen? Ist diese Zeit mit der Förderung überbrückbar?
  • Marktkenntnis: Wissen Sie, wer Ihre Kunden sind und was vergleichbare Angebote kosten?
  • Qualifikation: Bringen Sie Fachkenntnisse und Grundkenntnisse in Buchhaltung, Kalkulation und Steuern mit, oder ist eine Schulung geplant?
  • Investitionen: Sind die geplanten Anschaffungen notwendig, oder lässt sich günstiger starten?

Sprechen Sie offen über Unsicherheiten. Ein Plan, der Risiken benennt und Gegenmaßnahmen zeigt, wirkt glaubwürdiger als ein durchweg optimistischer.

Buchhaltung im Leistungsbezug

Wer im Leistungsbezug selbstständig ist, sollte von Anfang an sauber aufzeichnen. Das Jobcenter erkennt nur Ausgaben an, die nachgewiesen und für die Tätigkeit notwendig sind. Bewahren Sie alle Belege geordnet auf und trennen Sie Geschäftliches und Privates, am besten mit einem eigenen Konto. Investitionen, die das Jobcenter für unangemessen hält, werden unter Umständen nicht als Ausgabe berücksichtigt. Sprechen Sie größere Anschaffungen deshalb vorher ab.

Wenn es anders läuft als geplant

Nicht jede Gründung entwickelt sich wie im Businessplan. Wichtig ist dann, offen und rechtzeitig mit dem Jobcenter zu sprechen:

  • Umsätze bleiben hinter dem Plan zurück: Die laufende Leistung gleicht fehlendes Einkommen im Rahmen der Bedürftigkeit weiter aus. Das Jobcenter wird aber fragen, wie Sie gegensteuern, und kann die weitere Förderung von einer Überarbeitung des Plans abhängig machen.
  • Umsätze steigen schneller: Höhere Einnahmen werden angerechnet, die Hilfebedürftigkeit sinkt oder endet. Melden Sie das, damit die abschließende Berechnung keine hohe Rückforderung ergibt.
  • Sie geben die Selbstständigkeit auf: Damit entfällt die Grundlage für das Einstiegsgeld. Teilen Sie das Datum sofort mit, ebenso wie geplante Anstellungen.

Wer Änderungen früh meldet, behält die Kontrolle über die Zahlen. Wer schweigt, riskiert Rückforderungen für Monate, in denen das Geld längst ausgegeben ist.

Typische Fehler

  • Ohne Antrag gestartet: Wer zuerst gründet und dann fragt, riskiert die Ablehnung, weil die Förderung den Start erst ermöglichen soll.
  • Plan ohne Perspektive: Ein Vorhaben, das auch nach zwei Jahren keinen nennenswerten Beitrag zum Lebensunterhalt leistet, wird kaum gefördert.
  • Anlage EKS unterschätzt: Grob geschätzte Zahlen führen später zu Rückforderungen. Schätzen Sie vorsichtig und dokumentieren Sie Ihre Annahmen.
  • Private und betriebliche Ausgaben vermischt: Das erschwert den Nachweis und kostet anerkannte Ausgaben.
  • Änderungen nicht gemeldet: Neue Aufträge, höhere Einnahmen oder die Aufgabe der Tätigkeit müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben den Leistungen des Jobcenters kommen Beratungsförderungen der Länder, Mikrokredite und kleine Förderkredite infrage. Viele Programme der Förderbanken setzen allerdings eine positive Bonität voraus. Einen Überblick über Zuschüsse, Kredite und Bürgschaften gibt die Seite Fördermittel für Gründer.

Checkliste Einstiegsgeld

  • Gründungsabsicht vor jeder Vertragsunterschrift beim Jobcenter angesprochen
  • Businessplan mit Einkommensentwicklung für zwei Jahre
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, falls verlangt
  • Antrag auf Einstiegsgeld und gegebenenfalls Sachgüter-Förderung gestellt
  • Bescheid vor der Gewerbeanmeldung erhalten oder Risiko bewusst getragen
  • Anlage EKS vorsichtig ausgefüllt, Annahmen dokumentiert
  • Eigenes Geschäftskonto und lückenlose Belegablage
  • Änderungen sofort ans Jobcenter gemeldet
Linktipps

Offizielle Stellen, kurz kommentiert

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wird das Einstiegsgeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Nein. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zur laufenden Leistung gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Angerechnet wird dagegen der Gewinn aus der Selbstständigkeit, nach Abzug der Freibeträge. Deshalb sinkt die laufende Leistung, sobald das Unternehmen Gewinn abwirft.
Kann ich Einstiegsgeld auch für einen Nebenerwerb bekommen?
Einstiegsgeld setzt voraus, dass die Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit voraussichtlich überwinden oder deutlich verringern kann. Kleine Nebentätigkeiten erfüllen das selten. Ob ein Vorhaben ausreicht, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall anhand von Businessplan und Stellungnahme.
Was ist die Anlage EKS?
Die Anlage EKS ist die Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Sie geben darin zunächst die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für den Bewilligungszeitraum an und reichen nach dessen Ende die tatsächlichen Zahlen ein. Das Jobcenter berechnet danach die Leistung abschließend.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.