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Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen und Ablauf

Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit: wer den Gründungszuschuss bekommt, wie hoch er ist und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.

Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig machen will, kann bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Er sichert den Lebensunterhalt in den ersten 15 Monaten, ist aber eine Ermessensleistung: Sie müssen die Agentur überzeugen, und der Antrag muss stehen, bevor Sie gründen. Diese Seite erklärt Voraussetzungen, Höhe und den Ablauf in der richtigen Reihenfolge.

Die Voraussetzungen im Überblick

Das Sozialgesetzbuch III nennt fünf Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen:

Voraussetzung Was das praktisch bedeutet
Anspruch auf Arbeitslosengeld Sie beziehen Arbeitslosengeld I bis zum Tag vor der Gründung.
Restanspruch von mindestens 150 Tagen Am Tag der Aufnahme der Selbstständigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch übrig sein.
Hauptberufliche Selbstständigkeit Die Tätigkeit beendet die Arbeitslosigkeit und ist auf Dauer angelegt.
Tragfähigkeit Eine fachkundige Stelle bestätigt, dass das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.
Kenntnisse und Fähigkeiten Sie legen dar, dass Sie fachlich und kaufmännisch in der Lage sind, das Unternehmen zu führen.

Ausgeschlossen ist die Förderung unter anderem, wenn Sie in den letzten 24 Monaten bereits einen Gründungszuschuss erhalten haben oder wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, etwa wegen einer Sperrzeit. Eine Altersgrenze im engeren Sinn gibt es nicht, wohl aber den Ausschluss, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Die 150-Tage-Grenze richtig rechnen

Die Restdauer zählt am Tag, an dem Sie die Selbstständigkeit aufnehmen, nicht am Tag des Antrags. Wer sich Zeit lässt, verliert Tag für Tag Anspruch. Bei kurzen Anspruchszeiten kann die Grenze schnell unterschritten sein. Lassen Sie sich die verbleibende Anspruchsdauer deshalb früh von der Agentur nennen und planen Sie den Gründungstermin danach.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Förderung besteht aus zwei Phasen:

  1. Erste Phase, sechs Monate: monatlich ein Betrag in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung.
  2. Zweite Phase, neun Monate: monatlich 300 Euro. Diese Phase müssen Sie gesondert beantragen und nachweisen, dass Sie geschäftlich aktiv sind und die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben.

Die Pauschale ist dafür gedacht, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu bezahlen. Denn mit der Gründung endet die Versicherung über die Agentur für Arbeit. Wie Sie sich als Selbstständiger absichern, steht im Bereich Versicherungen für Gründer. Eine Option, die viele übersehen: Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden (§ 28a SGB III).

Ermessen und Vermittlungsvorrang

Seit der Reform 2011 besteht kein Rechtsanspruch mehr. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall und darf dabei berücksichtigen, ob sie Sie in absehbarer Zeit in eine passende Stelle vermitteln kann. Dieser sogenannte Vermittlungsvorrang ist der häufigste Ablehnungsgrund. Wer in einem Beruf mit vielen offenen Stellen arbeitslos ist, muss deshalb besonders gut begründen, warum die Selbstständigkeit der bessere Weg zurück in Arbeit ist.

Hilfreich sind dabei:

  • ein schlüssiger, mit Zahlen belegter Businessplan,
  • Nachweise über erste Kundenkontakte, Absichtserklärungen oder Aufträge,
  • Belege über die eigene Qualifikation, etwa Zeugnisse, Meisterbrief oder Weiterbildungen,
  • eine Erklärung, warum die Gründung gerade jetzt und gerade in dieser Form sinnvoll ist.

Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge

1. Früh mit der Vermittlungsfachkraft sprechen

Sprechen Sie Ihre Gründungsabsicht beim nächsten Termin offen an. Die Antragsunterlagen gibt es bei der Agentur, häufig erst nach diesem Gespräch. Notieren Sie sich das Datum, an dem Sie den Wunsch geäußert haben, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Antragseingangs.

2. Businessplan erstellen

Der Plan ist die Grundlage für die Tragfähigkeitsbescheinigung und für die Entscheidung der Agentur. Er braucht einen Textteil und einen Zahlenteil mit Kapitalbedarf, Rentabilität und Liquidität. Wie das aufgebaut ist, erklärt die Seite Businessplan erstellen. Planen Sie Ihre privaten Lebenshaltungskosten und die Krankenversicherung ein, denn genau darauf achten fachkundige Stellen.

3. Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

Die fachkundige Stelle prüft Plan und Person und stellt eine Stellungnahme aus. Kammern bieten das häufig an, teils gegen Gebühr. Rechnen Sie mit einigen Wochen Vorlauf, weil oft ein persönliches Gespräch dazugehört und Nachbesserungen üblich sind.

4. Antrag vollständig einreichen

Zum Antrag gehören neben dem Formular in der Regel der Businessplan, die Tragfähigkeitsbescheinigung, ein Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Reichen Sie alles vor dem geplanten Gründungstag ein.

5. Gründen und melden

Erst wenn der Antrag gestellt ist, melden Sie Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit an. Der Tag der Aufnahme der Selbstständigkeit muss der Agentur mitgeteilt werden, gleichzeitig melden Sie sich aus dem Leistungsbezug ab. Idealerweise liegt die Zusage zu diesem Zeitpunkt schon vor. Wer ohne Bescheid gründet, trägt das Risiko einer Ablehnung.

6. Zweite Phase beantragen

Gegen Ende der ersten sechs Monate beantragen Sie die zweite Phase und weisen Ihre Geschäftstätigkeit nach, zum Beispiel mit Rechnungen, Auftragsbestätigungen oder einer Übersicht über Umsätze und Kunden.

Wie die fachkundige Stelle prüft

Die Stellungnahme zur Tragfähigkeit ist mehr als eine Formalie. Die fachkundige Stelle liest Ihren Plan mit ähnlichen Fragen wie später die Agentur für Arbeit:

  • Deckt das Vorhaben den Lebensunterhalt? Nach einer Anlaufzeit muss der Gewinn für Lebenshaltung, Krankenversicherung und Vorsorge reichen, auch wenn der Zuschuss ausläuft.
  • Sind die Umsätze hergeleitet? Eine Zahl ohne Menge, Preis und erste Kundenkontakte gilt als Wunsch, nicht als Planung.
  • Passt die Person zum Vorhaben? Fachliche Erfahrung und kaufmännische Grundkenntnisse sollten erkennbar sein.
  • Ist die Finanzierung geklärt? Investitionen, Anlaufkosten und Reserve müssen gedeckt sein, etwa durch Eigenkapital oder einen Förderkredit.

Bringen Sie zum Gespräch alle Unterlagen mit und fragen Sie offen nach Schwachstellen. Eine Stellungnahme, die erst nach Nachbesserungen positiv ausfällt, ist üblich und kein Nachteil.

Ein realistischer Zeitplan

Zwischen dem ersten Gespräch und dem Gründungstag vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Ein grober Rahmen:

Phase Typische Dauer
Gespräch mit der Agentur, Unterlagen anfordern wenige Tage bis zwei Wochen
Businessplan schreiben zwei bis sechs Wochen, je nach Vorarbeit
Tragfähigkeitsprüfung bei der fachkundigen Stelle eine bis vier Wochen
Antrag einreichen, Entscheidung abwarten einige Wochen

Rechnen Sie diese Zeit gegen Ihren Restanspruch. Liegt er nur knapp über 150 Tagen, bleibt wenig Spielraum.

Typische Fehler

  • Zu spät gegründet: Die 150 Tage Restanspruch sind am Gründungstag unterschritten, weil Businessplan und Bescheinigung zu lange gedauert haben.
  • Vorher angemeldet: Wer das Gewerbe vor der Antragstellung anmeldet, ist formal schon selbstständig. Die Förderung ist dann meist verloren.
  • Zahlen ohne Lebenshaltung: Ein Plan, der nur Betriebskosten rechnet, zeigt keine Tragfähigkeit. Ihre Entnahmen für Miete, Versicherung und Lebensunterhalt gehören hinein.
  • Nebenerwerb als Hauptberuf ausgegeben: Die Agentur prüft, ob die Tätigkeit wirklich hauptberuflich ist. Ein Vorhaben, das erkennbar nur wenige Stunden pro Woche füllt, wird nicht gefördert.
  • Versicherung vergessen: Ab dem Gründungstag zahlen Sie Krankenversicherung selbst. Wer das nicht organisiert, hat schnell Beitragsrückstände.

Wenn kein Arbeitslosengeld besteht

Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter bezieht, hat keinen Zugang zum Gründungszuschuss. Hier ist das Einstiegsgeld die passende Förderung. Für Beschäftigte, die aus einem Job heraus gründen, kommen Förderkredite, Beratungsförderung und Landesprogramme infrage, die auf der Übersicht Fördermittel für Gründer zusammengefasst sind.

Steuern und Sozialversicherung

Der Gründungszuschuss ist nach den einkommensteuerlichen Regeln für Leistungen der Arbeitsförderung steuerfrei. Er wird auch nicht als Betriebseinnahme gebucht, weil er Ihrer persönlichen Absicherung dient. Für die Krankenversicherung kann er dagegen als Einnahme zählen, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.

Checkliste Gründungszuschuss

  • Restanspruch auf Arbeitslosengeld beim Gründungstag mindestens 150 Tage
  • Gründungsabsicht früh bei der Vermittlungsfachkraft angesprochen
  • Businessplan mit Lebenshaltung, Krankenversicherung und Reserve
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
  • Qualifikationsnachweise und Lebenslauf beigelegt
  • Antrag vor der Gewerbeanmeldung eingereicht
  • Krankenversicherung ab dem Gründungstag geregelt
  • Frist für freiwillige Arbeitslosenversicherung im Blick
  • Termin für den Antrag auf die zweite Phase notiert
Linktipps

Offizielle Stellen, kurz kommentiert

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kann ich den Gründungszuschuss auch für eine Nebentätigkeit bekommen?
Nein. Gefördert wird nur eine hauptberufliche Selbstständigkeit, die die Arbeitslosigkeit beendet. Wer neben dem Bezug von Arbeitslosengeld nur wenige Stunden pro Woche selbstständig arbeitet, bleibt arbeitslos und erhält gegebenenfalls weiter Arbeitslosengeld mit Anrechnung des Einkommens, aber keinen Gründungszuschuss.
Was passiert, wenn die Agentur für Arbeit den Antrag ablehnt?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Da der Zuschuss eine Ermessensleistung ist, muss die Agentur ihre Entscheidung nachvollziehbar begründen. Ein Widerspruch hat vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Begründung pauschal bleibt oder Ihre Unterlagen nicht berücksichtigt wurden.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen, wenn die Gründung scheitert?
In der Regel nicht, solange die Angaben im Antrag richtig waren und Sie die Selbstständigkeit tatsächlich hauptberuflich ausgeübt haben. Geben Sie die Tätigkeit auf, müssen Sie das der Agentur für Arbeit sofort mitteilen. Für die Zeit danach wird nicht mehr gezahlt.
Wer gilt als fachkundige Stelle?
Dazu zählen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis stellen auch Gründungsberatungen und Steuerberater die Stellungnahme zur Tragfähigkeit aus. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach, welche Stellen sie anerkennt.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.