Versicherungen

Betriebshaftpflicht und Co.: welche Versicherungen Gründer brauchen

Von der Betriebshaftpflicht bis zur Berufsgenossenschaft: welche Policen Pflicht sind, welche existenzielle Risiken abdecken und welche warten können.

Die wichtigste betriebliche Versicherung für fast alle Gründer ist die Haftpflicht: Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, bei beratenden Tätigkeiten ergänzt um eine Vermögensschadenhaftpflicht. Für manche Berufe ist eine Berufshaftpflicht Pflicht, und wer Mitarbeiter beschäftigt, muss zur Berufsgenossenschaft. Alles Weitere richtet sich danach, welche Schäden Ihr Unternehmen nicht aus eigener Kraft tragen könnte.

Persönliche Absicherungen wie Kranken- und Rentenversicherung behandelt die Übersicht Versicherungen für Gründer. Hier geht es um die Versicherungen des Betriebs. Konkrete Versicherer oder Tarife empfiehlt diese Seite nicht.

Der richtige Maßstab: existenzielle Risiken zuerst

Versicherungen kosten Geld, das in der Anfangsphase knapp ist. Sortieren Sie deshalb nach dem möglichen Schaden, nicht nach der Wahrscheinlichkeit:

  1. Existenzbedrohend: Schäden, die das Unternehmen und oft auch Ihr Privatvermögen ruinieren können, etwa ein Personenschaden bei einem Kunden. Diese Risiken müssen versichert sein.
  2. Spürbar: Schäden, die weh tun, aber verkraftbar sind, etwa ein gestohlener Laptop. Hier hilft oft eine Rücklage.
  3. Klein: Bagatellen, die Sie selbst tragen. Versicherungen dafür kosten meist mehr, als sie bringen.

Pflichtversicherungen

Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben:

Versicherung Für wen
Berufshaftpflicht bestimmte freie und regulierte Berufe, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, je nach Landesrecht Architekten und Ingenieure
Kfz-Haftpflicht jedes zugelassene Fahrzeug, auch das Firmenfahrzeug
Gesetzliche Unfallversicherung alle Unternehmen mit Beschäftigten über die Berufsgenossenschaft; für Unternehmer selbst je nach Satzung

Ob Ihr Beruf eine Pflichtversicherung verlangt, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer oder Zulassungsstelle. Häufig ist der Versicherungsnachweis Voraussetzung für die Zulassung.

Die Haftpflichtversicherungen

Betriebshaftpflicht

Sie deckt Schäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte Dritten zufügen, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Typische Fälle: Ein Kunde stolpert im Laden, ein Handwerker beschädigt beim Kunden eine Leitung, eine Kundin verletzt sich an einem Gerät. Die Betriebshaftpflicht ist für fast jedes Unternehmen mit Kundenkontakt die erste Versicherung.

Vermögensschadenhaftpflicht

Beratende Berufe verursachen selten Sach- oder Personenschäden, aber Vermögensschäden: eine fehlerhafte Beratung, ein übersehener Termin, ein Fehler in einer Berechnung. Diese reinen Vermögensschäden deckt die normale Betriebshaftpflicht oft nicht. Für Berater, Agenturen, IT-Dienstleister oder Planer ist eine Vermögensschadenhaftpflicht deshalb häufig wichtiger als alles andere.

Produkthaftpflicht

Wer Produkte herstellt, importiert oder unter eigenem Namen vertreibt, haftet für Schäden durch fehlerhafte Produkte, teilweise auch ohne Verschulden. Für Händler mit Eigenmarken oder Importeure ist ein entsprechender Baustein wichtig. Klären Sie, ob er in der Betriebshaftpflicht enthalten ist.

Worauf es im Vertrag ankommt

  • Tätigkeitsbeschreibung: Versichert ist nur, was beschrieben ist. Ändert sich Ihr Geschäft, passen Sie den Vertrag an.
  • Deckungssumme: Sie muss realistisch hohe Schäden abdecken, besonders bei Personenschäden.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, setzt aber Rücklagen voraus.
  • Ausschlüsse: Lesen Sie, was nicht versichert ist, zum Beispiel Schäden an bearbeiteten Sachen oder Tätigkeiten im Ausland.
  • Nachhaftung: Wichtig, wenn Schäden erst nach Vertragsende sichtbar werden.

Sachversicherungen und Ertragsausfall

Inhaltsversicherung

Sie deckt Einrichtung, Geräte und Waren gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Wer im Homeoffice arbeitet, sollte prüfen, ob die private Hausratversicherung betriebliches Inventar einschließt. Oft ist das nur begrenzt oder gar nicht der Fall.

Elektronikversicherung

Sie ergänzt die Inhaltsversicherung um Schäden an elektronischen Geräten, etwa durch Bedienfehler oder Überspannung. Lohnend vor allem bei teurer Technik.

Betriebsunterbrechung

Fällt der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden aus, laufen Miete, Gehälter und Kredite weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt in diesem Fall entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten. Für Unternehmen mit Laden, Werkstatt oder Produktion ist sie oft wichtiger als die Inhaltsversicherung selbst.

Weitere Policen nach Geschäftsmodell

Versicherung Sinnvoll für
Cyberversicherung Unternehmen mit Kundendaten, Online-Shop oder starker IT-Abhängigkeit
Firmenrechtsschutz Unternehmen mit Konfliktpotenzial, etwa im Arbeits- oder Mietrecht; Vertragsstreitigkeiten sind oft nur eingeschränkt versicherbar
Transportversicherung Händler und Handwerker, die Waren oder Werkzeug transportieren
D&O-Versicherung Geschäftsführer von GmbH und UG mit hohem Haftungsrisiko
Kreditversicherung Unternehmen mit großen Forderungen gegenüber wenigen Kunden

Die Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung läuft über die Berufsgenossenschaft Ihrer Branche. Sie deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Jedes Unternehmen muss seine Eröffnung dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden, in der Regel innerhalb einer Woche. Mit dem ersten Mitarbeiter sind Sie beitragspflichtig, auch für Minijobber. Was Sie als Arbeitgeber sonst beachten müssen, erklärt der Bereich Personal.

Für den Unternehmer selbst hängt der Schutz von der Satzung ab. In manchen Branchen sind Unternehmer pflichtversichert, in anderen können sie sich freiwillig versichern. Für Selbstständige, die körperlich arbeiten oder viel unterwegs sind, ist die freiwillige Versicherung eine Überlegung wert.

Versicherungsbedarf nach Geschäftsmodell

Die folgende Übersicht ist eine grobe Orientierung, keine Empfehlung im Einzelfall:

Geschäftsmodell Meist zuerst prüfen Je nach Lage zusätzlich
Beratung, Agentur, IT-Dienstleistung Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht Cyber, Elektronik
Handwerk und Bau Betriebshaftpflicht, Berufsgenossenschaft Inhalt, Werkzeug und Transport, Betriebsunterbrechung
Einzelhandel mit Ladengeschäft Betriebshaftpflicht, Inhalt, Betriebsunterbrechung Glas, Einbruchdiebstahl, Rechtsschutz
Online-Handel Betriebshaftpflicht mit Produkthaftung Cyber, Transport, Warenbestand
Gastronomie Betriebshaftpflicht, Inhalt, Betriebsunterbrechung Kühlgut, Glas
Gesundheits- und Pflegeberufe Berufshaftpflicht Inhalt, Praxisausfall

Angebote richtig vergleichen

Versicherungen lassen sich nur vergleichen, wenn dieselben Risiken beschrieben sind. Schreiben Sie deshalb vor der Anfrage auf, was Sie tun, mit welchem Umsatz Sie rechnen, wie viele Personen mitarbeiten und welche Werte im Betrieb stehen. Achten Sie im Vergleich auf Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und darauf, ob der Versicherer oder ein Makler die Tätigkeit korrekt erfasst hat. Ein günstiger Beitrag nützt nichts, wenn Ihr Hauptrisiko ausgeschlossen ist. Unabhängige Beratung bieten unter anderem Kammern und Verbraucherzentralen an, teilweise gegen Gebühr.

Überprüfen Sie Ihre Verträge mindestens einmal im Jahr und bei jeder größeren Veränderung, etwa beim ersten Mitarbeiter, einem neuen Standort oder einer neuen Leistung.

Persönliche Absicherung nicht vergessen

Betriebliche Policen schützen den Betrieb. Ihr eigenes Einkommen bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit sichern sie nicht. Dazu gehören Krankengeld oder Krankentagegeld, siehe Krankenversicherung für Selbstständige, sowie eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Sie sind für Solo-Selbstständige oft genauso wichtig wie die Haftpflicht.

Versicherung und Rücklage zusammen denken

Nicht jedes Risiko muss versichert werden. Eine Rücklage für kleinere Schäden und eine höhere Selbstbeteiligung senken die laufenden Kosten, solange die großen Risiken abgedeckt sind. Legen Sie fest, welchen Schaden Ihr Unternehmen aus eigener Kraft tragen könnte, und richten Sie Selbstbeteiligungen danach aus. Halten Sie die Versicherungsbeiträge außerdem als festen Posten in Ihrer Kostenplanung fest, denn viele Policen werden jährlich im Voraus fällig und belasten die Liquidität in einem einzigen Monat.

Typische Fehler

  • Private Haftpflicht für den Beruf genutzt: Berufliche Schäden sind dort meist ausgeschlossen.
  • Falsche Tätigkeitsbeschreibung: Das Geschäft hat sich entwickelt, der Vertrag nicht.
  • Vermögensschäden übersehen: Berater verlassen sich auf eine Betriebshaftpflicht, die genau ihr Hauptrisiko nicht deckt.
  • Berufsgenossenschaft vergessen: Die Meldung fehlt, und Beiträge werden nachgefordert.
  • Überversichert: Viele kleine Policen belasten die Liquidität, während das große Risiko offen bleibt.

Checkliste betriebliche Versicherungen

  • Pflichtversicherungen für Beruf und Fahrzeuge geklärt
  • Betriebshaftpflicht mit passender Tätigkeitsbeschreibung abgeschlossen
  • Bedarf an Vermögensschaden- oder Produkthaftpflicht geprüft
  • Inventar im Homeoffice oder Betrieb versichert
  • Betriebsunterbrechung für Laden, Werkstatt oder Produktion geprüft
  • Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet
  • Freiwillige Unfallversicherung für Unternehmer geprüft
  • Einkommensausfall und Berufsunfähigkeit persönlich abgesichert
  • Verträge jährlich mit der Geschäftsentwicklung abgeglichen
Linktipps

Offizielle Stellen, kurz kommentiert

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Reicht meine private Haftpflichtversicherung für die Selbstständigkeit?
In der Regel nicht. Private Haftpflichtversicherungen schließen berufliche und gewerbliche Tätigkeiten meist aus. Schäden, die Sie bei Kunden oder im Rahmen eines Auftrags verursachen, sind dann nicht gedeckt. Klären Sie das schriftlich mit Ihrem Versicherer, bevor Sie den ersten Auftrag annehmen.
Ist die Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Für die meisten Gewerbe nicht. Für bestimmte Berufe gibt es aber eine Pflicht zur Berufshaftpflicht, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsvermittler und je nach Bundesland Architekten und Ingenieure. Auch ohne Pflicht verlangen viele Auftraggeber und Vermieter einen Nachweis.
Muss ich mich als Solo-Selbstständiger bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Unternehmer müssen die Eröffnung ihres Unternehmens dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden, in der Regel innerhalb einer Woche. Ob Sie als Unternehmer selbst pflichtversichert sind, hängt von der Satzung der Berufsgenossenschaft ab. Wo keine Pflicht besteht, können Sie sich meist freiwillig versichern.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.